REACH - Stellungnahme

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of  Chemicals), die im Jahr 2007 in Kraft getreten ist.

Nach dieser EU-Verordnung müssen Stoffe, die in Mengen von > 1t pro Jahr importiert oder hergestellt werden, bis spätestens zum 31. Mai 2018 registriert werden. Bestimmte Stoffgruppen sind von dieser Registrierpflicht aus­ge­nommen. Hierzu gehören z.B. Polymere und biozide Wirkstoffe. Letztere unterliegen bereits der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gelten daher bzgl. REACH bereits als registriert.  Monomere müssen hingegen regulär gemäß REACH registriert werden.

Wir stellen uns den mit REACH verbundenen Herausforderungen und versichern Ihnen, dass alle unsere Produkte und deren Inhaltsstoffe vorregistriert, registriert    oder von der REACH-Registrierpflicht ausgenommen und in der EU vertriebsfähig sind.

Aufgrund der mit einer REACH-Registrierung verbundenen hohen Kosten ist zu erwarten, dass viele Unternehmen bestimmte Stoffe nach Ende der Übergangsfrist am 31. Mai 2018 nicht mehr pro­duzieren werden. Wir stehen daher in ständigem Kontakt mit unseren Produzenten und Lieferanten, um den Registrier­status unserer Rohstoffe zu prüfen. Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass sich unsere Produktpalette aufgrund von REACH über Mai 2018 hinaus grundlegend verändern wird. Sollte es dennoch erforderlich sein, unser Produktprogramm anzupassen, werden wir alle betroffenen Kunden informieren, um zeitnah und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

 

 

 

Sicherheitsdatenblätter (SDB / MSDS)

Unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechen den Regelungen und Vorgaben der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Art. 31 in Verbindung mit Anhang II. Die Sicherheitsdatenblätter werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, so dass wir Ihnen jederzeit ein korrektes und aussagekräftiges Sicherheitsdatenblatt für alle unsere Produkte zur Verfügung stellen können.

Einige Länder haben Chemikalienverzeichnisse (Inventare) eingeführt, in denen alle Chemikalien, die in einem Land hergestellt bzw. in dieses Land importiert werden, gelistet sind. In Ländern, in denen ein solches Inventar existiert, kann ein Stoff nur dann hergestellt, importiert oder vermarktet werden, wenn er in dem entsprechenden Inventar aufgeführt ist. Der entsprechende Listingstatus wird in unseren länderspezifischen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt.

 

 

 

Einstufung und Kennzeichnung

Die Einstufung und Kennzeichnung unserer Produkte erfolgt gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Wir streben im Sinne unserer Kunden eine möglichst gute Einstufung unserer Produkte an. Im Rahmen unserer Produktentwicklung legen wir daher bei der Auswahl der Rohstoffe auch ein besonderes Augenmerk auf deren Einstufung.

 

 

 

SVHC - Statement

SVHC („Substances of Very High Concern”) sind besonders besorgniserregende Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in der sogenannten „Kandidatenliste“ veröffentlicht werden.

Die Kandidatenliste ist die Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe. Mit der Aufnahme in den Anhang XIV besteht für den Stoff eine Zulassungspflicht. Mit dem SVHC-Status alleine ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, es ergeben sich jedoch weitreichende Informa­tionspflichten in der Liefer­kette.

Im Rahmen der REACH-Einführung in unserem Unternehmen, haben wir unser Augenmerk insbesondere auch darauf gerichtet, SVHC-Stoffe in unseren Produkten zu ermitteln, zu vermeiden und soweit es geht durch unbedenklichere Stoffe zu ersetzen. Nur einige wenige Produkte enthalten jetzt noch einen geringen Anteil SVHC-Stoffe, nur eins oberhalb der Berücksichtigungsgrenze. Die entsprechenden Informationen können Sie gerne unseren Sicherheitsdatenblättern unter Punkt 3 entnehmen. Wie in der REACH-VO, Artikel 33 gefordert, werden SVHC-Stoffe oberhalb der Berücksichtigungsgrenze dort deutlich separat ausgewiesen. Unser Ziel ist es auch die verbleibenden SVHC-Bestandteile nach und nach durch unbedenklichere Rohstoffe zu ersetzen und bei Neuentwicklungen darauf zu achten, dass derart besorgniserregende Stoffe nicht eingesetzt werden.